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Gastgewerbe

Ab dem 1. Januar 2024 tritt das neue Gesetz über das Gastgewerbe und Alkoholhandelsgesetz (GastG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gibt es nur noch zwei Bewilligungsarten: Die Bewilligung für die Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit und die Bewilligung für den Handel mit alkoholischen Getränken. Es wird somit auch nicht mehr zwischen Beherbergungsbetrieben, Wirtschaften, Kioskwirtschaften, Imbissständen, Gelegenheitswirtschaften und Jugendlokalen unterschieden. 

Neu braucht es für jede gastgewerbliche Tätigkeit einen Fähigkeitsausweis.

Personen, die beim Inkraftreten dieses Gesetzes über ein Patent oder eine Bewilligung nach bisherigem Recht verfügen, benötigen für die Weiterführung ihres Betriebes keine Bewilligung nach neuem Recht.

Weiterführende Informationen zum Gastgewerbe, Wirteprüfung etc. finden Sie hier.

Name Telefon Web Kategorie
Mättelibar
Musig-Schöpfli 071 648 22 45 Web
Restaurant Brückenwaage 071 648 12 77
Restaurant Eintracht 071 648 29 65
Restaurant Löwen
Restaurant Waage 071 648 10 40