Umzugsmeldung (An-/Abmeldung, Adresswechsel)
Meldefrist 14 Tage
Melden Sie uns einen Zuzug nach Birwinken, einen Umzug innerhalb Birwinken oder einen Wegzug von Birwinken innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.
Meldung mit dem neuen Online-Service eUmzugCH
Umziehen leicht gemacht!
Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht. Ausländerausweise der Kategorie «EU/EFTA» werden nach wie vor im Original benötigt, damit die neue Adresse eingetragen werden kann.
Meldung am Schalter
Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:
- Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
- Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
- Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
- Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,
- Sie ausländische/r Staatsangehörige/r der Kategorie «Nicht EU/EFTA» sind und aus einem anderen Kanton zuziehen (Gesuch um Kantonswechsel nötig),
- Sie ausländische/r Staatsangehörige/r mit Aufenthaltsbewilligung «F», «N» oder «S» sind und aus einer anderen Gemeinde zuziehen.
Benötigte Unterlagen und Kosten bei einem Zuzug
Schweizer Staatsangehörige:
- Heimatschein oder Geburtsschein (Kinder)
- Mietvertrag (kann verlangt werden)
- Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos
Ausländische Staatsangehörige:
- Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
- Mietvertrag (kann verlangt werden)
- Ausländerausweis (Zwecks Anpassung der neuen Adresse benötigen wir bei EU/EFTA-Staatsangehörigen den Original Ausländerausweis.)
- Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt
- Die Anmeldung ist kostenlos
Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)
Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Birwinken zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.
Der Entscheid, ob Sie in Birwinken einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.
Benötigte Unterlagen und Kosten
- Heimatausweis (nach positiver Beurteilung)
- Mietvertrag (kann verlangt werden)
- Die Anmeldung ist kostenlos.
Drittmeldepflicht
Gemäss § 8 des Gesetzes über das Einwohnerregister sowie kantonale Register (ErG) haben VermieterInnen und Liegenschaftsverwaltungen Melde- und Auskunftspflicht gegenüber den Einwohnerdiensten.
1 Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber dem Einwohneramt verpflichtet:
1. die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich zu melden;
2. auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt.
2 Wer in seinem Haushalt Logis gewährt, hat gegenüber dem Einwohneramt die gleichen Melde- und Auskunftspflichten wie Vermieterinnen und Vermieter.
3 Die Meldungen und Auskünfte umfassen Name, Vorname, Adresse und das Ein- oder Auszugsdatum.
4 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind auf Anfrage des Einwohneramtes zu unentgeltlicher Auskunft über den Wohnsitz der bei ihnen beschäftigten Personen verpflichtet, sofern diese ihre persönliche Meldepflicht nicht erfüllt haben.