AHV und IV
Für den Bezug einer AHV-Rente sollten Sie sich ca. 3 Monate vor Rentenbeginn anmelden. Fromulare können bei der AHV/IV-Gemeindezweigstelle bezogen werden. Gerne informieren wir Sie auch über die weiteren Leistungen der AHV und IV.
Für den Bezug einer AHV-Rente sollten Sie sich ca. 3 Monate vor Rentenbeginn anmelden. Fromulare können bei der AHV/IV-Gemeindezweigstelle bezogen werden. Gerne informieren wir Sie auch über die weiteren Leistungen der AHV und IV.