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Sozialhilfe (Fürsorge)

Gemäss Sozialhilfegesetzgebung haben Personen, die unter dem sozialen Existenzminimum leben, Anrecht auf finanzielle Leistungen. Massgebend für die Berechnung des Existenzminimums sind die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Sozialhilfe wird subsidiär geleistet, bezogene Leistungen sind grundsätzlich rückzahlbar. Die Sozialhilfe arbeitet nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“. Von unterstützten Personen wird in der Regel eine Gegenleistung, beispielsweise die Teilnahme an einem Beschäftigungsprogramm erwartet.


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