Geburt
Geburten sind von den Angehörigen oder der Hebamme (in erster Linie aber vom Kindsvater) spätestens innert dreier Tagen unter Vorweisung des Familienbüchleins und der Wohnsitzbestätigung dem Bezirkszivilstandsamt in Weinfelden zu melden.
Geburten sind von den Angehörigen oder der Hebamme (in erster Linie aber vom Kindsvater) spätestens innert dreier Tagen unter Vorweisung des Familienbüchleins und der Wohnsitzbestätigung dem Bezirkszivilstandsamt in Weinfelden zu melden.