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Öffentlich aufgelegtes Baugesuch, Marti St. + M., Klarsreuti

Bauvorhaben

Ersatzbau Remise

Parzelle Nr.

649

Öffentliche Auflage

19. April 2024 bis 08. Mai 2024

Im Sinne von § 102 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Thurgau teilen wir Ihnen mit, dass folgende Baueingabe während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung Birwinken öffentlich aufliegt. Auf Empfehlung des Regierungsrates des Kanton Thurgau werden die Baugesuchsunterlagen nicht mehr im Internet publiziert.

Während der Auflage kann jeder, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, Einsprache erheben. Die Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Birwinken, Lochäckerstrasse 2, 8585 Mattwil einzureichen.

Öffentlich aufgelegtes Baugesuch, Marti St. + M., Klarsreuti