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Auflage Wasserbauprojekt Giessen Andwil, Hochwasserschutz und Gewässerraum mit Änderung Baulinienplan Andwil Dorfzone

Gemeinde Birwinken

Öffentliche Auflage

Gestützt auf § 18 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren vom 19.04.2017, auf § 29ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 21.12.2011 und auf § 4 des Wassernutzungsgesetzes vom 25.08.1999 wird öffentlich aufgelegt:

Wasserbauprojekt:    Giessen Andwil, Hochwasserschutz

Gewässerraum:           Gewässerraumlinienplan Giessen Andwil Hochwasserschutz / Baulinienplan Andwil Dorfzone – Änderungsplan

Konzession:                   Durchlass Parzelle 2124

Auflagefrist                   23.02.2024 bis 14.03.2024

Auflageort      Gemeindeverwaltung, Lochäckerstrasse 2, 8585 Mattwil

Auflagezeit     zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Einsprache      Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat der Gemeinde Birwinken, Lochäckerstrasse 2, 8585 Mattwil, schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Birwinken, 22. Februar 2024                                                          Der Gemeinderat