Auflage Wasserbauprojekt Giessen Andwil, Hochwasserschutz und Gewässerraum mit Änderung Baulinienplan Andwil Dorfzone
Gemeinde Birwinken
Öffentliche Auflage
Gestützt auf § 18 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren vom 19.04.2017, auf § 29ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 21.12.2011 und auf § 4 des Wassernutzungsgesetzes vom 25.08.1999 wird öffentlich aufgelegt:
Wasserbauprojekt: Giessen Andwil, Hochwasserschutz
Gewässerraum: Gewässerraumlinienplan Giessen Andwil Hochwasserschutz / Baulinienplan Andwil Dorfzone – Änderungsplan
Konzession: Durchlass Parzelle 2124
Auflagefrist 23.02.2024 bis 14.03.2024
Auflageort Gemeindeverwaltung, Lochäckerstrasse 2, 8585 Mattwil
Auflagezeit zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Einsprache Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat der Gemeinde Birwinken, Lochäckerstrasse 2, 8585 Mattwil, schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Birwinken, 22. Februar 2024 Der Gemeinderat