Direkt zum Inhalt springen

Absolutes Feuerwerksverbot - Bestehendes Feuerverbot im Wald bleibt in Kraft

Das Departement für Bau und Umwelt teilt mit:

14. Juli 2026: Aufgrund der anhaltenden, extremen Trockenheit im Kanton Thurgau erlässt das Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein allgemeines Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken auf dem gesamten Kantonsgebiet. Dieses Verbot tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das bereits seit dem 8. Juli 2026 geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt davon unberührt und gilt weiterhin.

Die Trockenheit spitzt sich im Kanton Thurgau durch den ausbleibenden Niederschlag weiter zu, was zu ausgetrockneten Bächen und ersten Fischsterben führt. Aufgrund anhaltender Hitze und akuter Brandgefahr auf Wiesen und in Wäldern bleibt die Situation kritisch. Auch der prognostizierte Regen bringt keine Entschärfung der Lage. Angesichts dieser extremen Gefahrenlage gilt für das gesamte Kantonsgebiet ab sofort ein absolutes Feuerwerksverbot. Im Zentrum steht dabei der Schutz von Mensch, Tier und Natur. Ausgenommen von dieser Regelung sind einzig bereits bewilligte Grossfeuerwerke.

Seit dem 8. Juli 2026 ist auch ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe in Kraft. Das Entfachen von Feuern sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Raucherwaren im Wald und im Umkreis von 50 Metern um die Waldränder bleibt weiterhin untersagt. Die Waldbrandgefahr befindet sich unverändert auf der Stufe 4, «grosse Gefahr». Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote werden mit Bussen bestraft.

 

08. Juli 2026: Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung (ab 08. Juli 2026) und bis auf Widerruf ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe erlassen. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe vier «grosse Gefahr» gesetzt.

Die wenigen Regentropfen, die auf das Kantonsgebiet gefallen sind, konnten nicht zur Beruhigung der aktuellen Trockenheitssituation im Kanton Thurgau beitragen. Der Oberboden in den Wäldern, aber auch die Wiesen und Äcker sind sehr trocken. Die Bäume in den Wäldern zeigen Stress-symptome, ihre Blätter verfärben sich aufgrund der Trockenheit. Laut Wetterprognosen soll es nach wie vor heiss und trocken bleiben.

Die für diese Jahreszeit aussergewöhnliche Trockenheit und die damit verbundenen Gefahren verlangen besondere Massnahmen. Die im Normalfall allgemein üblichen Sorgfaltspflichten genügen in der derzeitigen Situation nicht mehr. Es gilt deshalb ein vorübergehendes Verbot für das Entfachen von Feuern oder das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren im Wald und im Umkreis von 50 Metern um die Wälder. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills. Die Massnahmen treten heute Mittag um 12.00 Uhr in Kraft und gelten bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden.

Forstamt Thurgau
Spannerstrasse 29
8510 Frauenfeld
forstamt.tg