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Auflage Grundeigentümerverbindlicher Gewässerraum

Auflage Grundeigentümerverbindlicher Gewässerraum

Gestützt auf § 34 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren vom 19. April 2017, sowie § 29ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 21. Dezember 2011 und gemäss Beschluss des Gemeinderats vom 20. April 2024 wird öffentlich aufgelegt:

Gewässerraumlinienpläne Gemeinde Birwinken und Gewässerraumlinienpläne Grenzgewässer zu Bürglen, Erlen, Lengwil und Sulgen

Auflagefrist:        22. Mai bis 11. Juni 2026

Auflageort:          Gemeindeverwaltung Birwinken, Lochäckerstrasse 2, 8585 Mattwil, während den ordentlichen Büro-Öffnungszeiten.

Wer durch die grundeigentümerverbindliche Festlegung der Gewässerraumlinie betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse nachweist, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat der Gemeinde Birwinken, Gemeindeverwaltung, Lochäckerstrasse 2, 8585 Mattwil, schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache hat einen Antrag zu enthalten.

Mattwil, 22. Mai 2026                                                            Der Gemeinderat

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